Ihre Zuweisung für Menschenrechte

Ergreifen Sie als Richter*innen oder Staatsanwält*innen Möglichkeiten für ein menschenwürdiges Leben in Tibet.
Als politisch unabhängiger Verein finanziert die Tibet Initiative Deutschland e.V. den Einsatz für Menschenrechte in Tibet fast ausschließlich über Spenden, Mitgliedsbeiträge und auch Bußgeldzuweisungen.

Wir freuen uns daher besonders, wenn Vertreter*innen der Justiz den seit Jahrzehnten andauernden friedlichen Widerstand der Menschen in Tibet wahrnehmen und sich für eine gerechte Lösung einsetzen möchten.
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit der Zuweisung von Geldauflagen.
Sie möchten mehr über uns erfahren?
Wir freuen uns darauf, Sie mit weiterführenden Informationen zu versorgen:
/ Jahresbericht der Tibet Initiative
/ Info-Flyer
/ Unser Magazin „Brennpunkt Tibet“
Sie sind bereits vom Anliegen der Tibet Initiative überzeugt?
Gerne senden wir Ihnen unser “Geldauflagenpaket” zu:
/ Informationen zu unserer Arbeit
/ Adressaufkleber
/ vorbedruckte Überweisungsträger
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail (kommunikation@tibet-initiative.de) oder rufen Sie uns an (030 420 815 21). Wir beantworten gerne Ihre Fragen und senden Ihnen Unterlagen zu.
Geldzuweisungen nehmen wir ausschließlich über das folgende Spendenkonto entgegen:
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE69 1002 0500 0003 2423 04
BIC: BFSWDE33BER
Die Tibet Initiative ist in verschiedenen Einrichtungsverzeichnissen im gesamten Bundesgebiet vertreten.
Die jeweiligen Vorgaben und damit einhergehenden Verpflichtungen (professionelle Bearbeitung, Überwachung der eingehenden Zahlungen sowie Meldung von Zahlungsverzug) sind uns bekannt.
Jede Zuweisung hilft.
Herzlichen Dank im Namen der Tibet Initiative Deutschland!
