Ihre Zuweisung für Menschenrechte
Tragen Sie als Richter*in oder Staatsanwält*in zu einem menschenwürdigen Leben in Tibet bei!
Als politisch unabhängiger Verein finanziert die Tibet Initiative Deutschland e.V. den Einsatz für Menschenrechte in Tibet fast ausschließlich über Spenden, Mitgliedsbeiträge und auch Bußgeldzuweisungen.
Wir freuen uns daher besonders, wenn Vertreter*innen der Justiz den seit Jahrzehnten andauernden friedlichen Widerstand der Menschen in Tibet wahrnehmen und sich für eine gerechte Lösung einsetzen.
Bitte unterstützen Sie unsere Arbeit mit der Zuweisung von Geldauflagen.
Sie möchten mehr über uns erfahren?
Wir freuen uns darauf, Sie mit weiterführenden Informationen zu versorgen:
/ Jahresbericht der Tibet Initiative
/ Info-Flyer
/ Unser Magazin „Brennpunkt Tibet“
Sie sind bereits vom Anliegen der Tibet Initiative überzeugt?
Gerne senden wir Ihnen unser “Geldauflagenpaket” zu:
/ Informationen zu unserer Arbeit
/ Adressaufkleber
/ vorbedruckte Überweisungsträger
Wir sichern eine transparente Verwaltung der Geldauflagen zu
Die Tibet Initiative Deutschland e.V. ist als gemeinnützig anerkannt, zuletzt mit dem Körperschaftssteuerbescheid für das Jahr 2021 vom Finanzamt für Körperschaften I Berlin vom 21.11.2023.
Wir verpflichten uns, die zuständige Behörde über den Eingang oder Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah zu informieren. Am Jahresende werden alle zuweisenden Stellen über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen unterrichtet.
Wir führen ein spezielles Geldauflagenkonto, das ausschließlich für die Abwicklung von Geldauflagen und Bußgeldern genutzt wird. Für dieses Konto gibt es separate Überweisungsträger mit dem Vermerk „Nicht von der Steuer absetzbar“. Diese stehen zum Download bereit oder können bei uns bestellt werden.
Informationen für Zahlungspflichtige
Bitte überweisen Sie Ihre Geldauflage oder Ihr Bußgeld ausschließlich auf unser Geldauflagenkonto. Nur so können wir es richtig einordnen und dem Gericht fristgerecht bestätigen.