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Brief an Botschafter: Wir fordern die Freilassung von Wangchen und Dolkar!

Kampagnen • Politische Gefangene

13. Mai 2019

Vergangene Woche wurden zwei Tibeter von den chinesischen Behörden zu Haftstrafen verurteilt. Die Inhaftierung steht offenbar im Zusammenhang mit dem 30. Geburtstag des Panchen Lama. In einem Brief an den chinesischen Botschafter, Wu Ken, fordern wir ihre sofortige Freilassung.

Politische Gefangene in Tibet
Archivbild: Kundgebung vor der chinesischen Botschaft in Berlin 2008.

Wie unter anderem Radio Free Asia und Free Tibet berichten, wurde der 20-jährige Osttibeter Wangchen Ende April verhaftet, weil er die Freilassung des rechtmäßigen Panchen Lama, Gedhun Choekyi Nyima, gefordert hatte. Ebenfalls inhaftiert wurde kurz darauf seine Tante Dolkar, offenbar weil sie die Verhaftung öffentlich gemacht hatte.

Den Berichten zufolge wurde Wangchen in der Folge zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt, Dolkar zu einem Jahr und drei Monaten. Ihr gegenwärtiger Aufenthaltsort ist unbekannt.

Die Verhaftungen stehen im krassen Widerspruch zum Völkerrecht und sogar zur chinesischen Verfassung, die ihren Bürgern in Artikel 35 Meinungsfreiheit garantiert. In einem persönlichen Brief fordern wir den chinesischen Botschafter in Deutschland, Herrn Wu Ken, daher auf, Wangchen und Dolkar sofort freizulassen.

Unser Brief an den chinesischen Botschafter im Wortlaut

Sehr geehrter Herr Wu Ken,

mit großer Sorge haben wir erfahren, dass zwei Tibeter am 8.05.2019 in Serxu, Garze, Kham (chinesisch: Sichuan) in Verbindung mit dem 30. Geburtstag des Panchen Lama, Gedhun Choekyi Nyima, zu Gefängnisstrafen verurteilt wurden.

Wangchen (20) wurde zu viereinhalb Jahren verurteilt und seine Tante, Dolkar, zu einem Jahr und drei Monaten, weil sie nach Angaben der chinesischen Behörden für „gesellschaftliche Instabilität durch das Verbreiten von Informationen“ gesorgt haben sollen.

Wir fordern Sie nachdrücklich auf, Wangchen und Dolkar sofort freizulassen, weil:

  • ihre Verhaftung, Inhaftierung und Verurteilung eine Reaktion auf die friedliche Ausübung ihres Rechts auf Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit zu sein scheint und sie daher keine international anerkannte Straftat begangen haben.
  • Artikel 35 der Verfassung der Volksrepublik China die Meinungs-, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit für alle Bürger garantiert. Diese Rechte sind auch im Völkerrecht verankert.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Grafmanns, Geschäftsführer

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Last modified: 13. Mai 2019

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