18. März 2010 Phayul.com (engl.)

Verhaftungen nach Protesten

Aus den Städten Hezou und Machu, Provinz Gansu, wird nach den Protesten der letzten Tage von Verhaftungen und starker Präsenz von Militärpolizei berichtet.  Mehr...

18. März 2010 Reuters

Neue Proteste in Tibet

Im Westen Chinas gehen tibetische Studenten nach Angaben von Einwohnern wieder auf die Straße. In mindestens zwei Städten habe es Demonstrationen gegen die chinesische Vorherrschaft in Tibet gegeben. Mehr...

15. März 2010 Neue Zürcher Zeitung

Bundesrat lehnt Treffen mit dem Dalai Lama ab

Bei seinem nächsten Besuch in der Schweiz soll der Dalai Lama nicht mit dem Bundesrat zusammentreffen. Das hat Aussenministerin Calmy-Rey klargestellt. Mehr...

Menschenrechte in Tibet

Die Menschenrechtslage in Tibet ist seit langem äußerst beunruhigend, da selbst die grundlegenden Menschenrechte der Tibeterinnen und Tibeter nicht geachtet werden. Insbesondere seit den Aufständen im März 2008 hat sich die Situation noch verschärft.

Persönlichkeits- und Freiheitsrechte

Tibetischer Mönch im Gefängnis

Die Persönlichkeitsrechte garantieren das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person. Sie umfassen außerdem den Schutz vor Folter, vor willkürlicher Festnahme und vor willkürlichen Eingriffen ins Privatleben. Die Freiheitsrechte geben jedem Menschen das Recht sich frei zu bewegen, das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung.

Diese Grundrechte werden in Tibet von den chinesischen Autoritäten vehement verletzt. Die tibetische Bevölkerung ist den Repressionen der chinesischen Sicherheitskräfte wehrlos ausgeliefert. Besonders an bestimmten Jahrestagen ist die Bewegungsfreiheit der Tibeter stark eingeschränkt. Bei friedlichen Protesten kommt es regelmäßig zu willkürlichen Festnahmen. Die Inhaftierten sind häufig Folter und Misshandlungen ausgesetzt. Seit 1987 sind laut TCHRD mindestens 89 Tibeter in Haft zu Tode gefoltert worden. Ende 2007 befanden sich 119 politische Gefangene in Haft, mehrheitlich Mönche und Nonnen. Die Zahl nahm 2008 in Zusammenhang mit den Märzunruhen und den Olympischen Spielen stark zu.

Die Glaubens- und Religionsfreiheit der Tibeter ist besonders stark eingeschränkt. Der tibetische Buddhismus ist eng mit der tibetischen Identität verknüpft. Die Ausübung der Religion, insbesondere in Form von traditionellen Zeremonien, wird stark unterdrückt, häufig sogar verboten, da sie von der chinesischen Regierung mit tibetischem Nationalismus und Separatismus gleichgesetzt wird. Der Besitz von Bildern des Dalai Lama oder Äußerungen wie „Lang lebe der Dalai Lama“ werden mit langen Haftstrafen geahndet.

Der chinesische Staat  greift auch in das Studium des tibetischen Buddhismus ein. Im Zuge der verschärften Religionspolitik kommt es zu strenger behördlicher Kontrolle. Mönche und Nonnen werden zur Teilnahme an Kampagnen gegen den Dalai Lama oder an „patriotischen Umerziehungskampagnen“ gezwungen. Diese Eingriffe in die Lehre und Praxis des traditionellen tibetischen Buddhismus zerstören diesen von Grund auf.

Auch das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit wird in Tibet nicht gewahrt. Tibetern ist es nicht möglich, ihre Meinung offen zu äußern, insofern sie von der offiziellen Linie der Kommunistischen Partei abweicht. Auf friedliche Proteste und Meinungsäußerungen reagieren die chinesischen Sicherheitskräfte mit Festnahmen, Inhaftierungen und Folter. Immer mehr Menschen werden Opfer der Praxis des „Verschwindenlassens“.

Durch strenge Kontrolle und Zensur der Medien ist ein freier Informationsfluss nicht möglich. Auch Internetnutzer sind immer stärker von der Zensur und Überwachung betroffen. Die Selbstzensur stellt den wichtigsten Kontrollmechanismus dar. Von chinesischen Journalisten wird erwartet, dass sie die Informationen, die sie verbreiten, an die Linie des Propagandaministeriums der KP anpassen. Regimekritiker, die ihre Meinung ausländischen Medien gegenüber äußern, werden häufig Opfer von Verfolgung, Festnahme, strenger Überwachung oder Inhaftierung.

Recht auf Bildung

Das Recht auf Bildung ist ein kulturelles Menschenrecht, das jedem Menschen das Recht auf eine freie grundlegende Bildung zuspricht, durch die die Chancengleichheit und die Verwirklichung anderer Menschenrechte gefördert werden.

Sehr viele Tibeterinnnen und Tibeter sind jedoch nicht in der Lage, dieses Menschenrecht wahrzunehmen. Insbesondere in ländlichen Gebieten Tibets gibt es zu wenige Schulen. Durch die großen Entfernungen ist es tibetischen Kindern häufig nicht möglich, die Grundschule zu besuchen. Auch die hohen Schulgelder verwehren vielen den Zugang zu einer grundlegenden Bildung. Zudem sind die Lehrpläne nach den ideologischen Interessen der KP ausgerichtet. Trotz des enormen Wirtschaftswachstums in China wurde in Tibet kaum in die Bildung investiert. Infolgedessen ist dort die Zahl der Analphabeten besonders hoch. Sie liegt bei etwa 50 Prozent. Viele Eltern schicken ihre Kinder ins indische Exil auf tibetische Schulen, um ihnen eine gute Ausbildung zu ermöglichen. Dies ist jedoch mit großen Risiken verbunden.