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Das 17-Punkte-Abkommen
Am 23. Mai 1951 wurde das 17-Punkte-Abkommen zur sogenannten friedlichen Befreiung Tibets von Vertretern der Zentralen Volksregierung und einer Delegation der tibetischen Regierung in Peking unterzeichnet. Da es unter militärischem Druck zustande kam, ist seine Gültigkeit aus völkerrechtlicher Sicht bis heute umstritten. Aus diesem Grund hat auch die Tibetische Regierung im Exil das Dokument nicht anerkannt.
Die chinesische Regierung rechtfertigt mit dem 17-Punkte-Abkommen seit Jahrzehnten die Besetzung Tibets. Gleichzeitig treten hier die Widersprüche der chinesischen Politik besonders offen zu Tage. Bereits die Präambel des Dokuments stellt die politische Autonomie sowie die Religionsfreiheit für Tibet in Aussicht. Zudem ist hier von der „Gleichheit aller Nationalitäten“ innerhalb der Grenzen der Volksrepublik die Rede. Die einzelnen Punkte sichern den Tibetern weiterhin zu, dass das bestehende politische und religiöse System unter dem Dalai Lama nicht angetastet wird. Auch die Freiheit des Sprachgebrauchs ist hier festgeschrieben. Letztere wurde in der jüngsten Vergangenheit immer stärker beschnitten, was wiederholt zu Protesten in Tibet führte.
TID-Pressemitteilung zum 60. Jahrestag des 17-Punkte-Abkommens
17 Punkte der Uneinigkeit zwischen Tibet und China (Quelle: ITN Übersetzung: Adelheid Dönges/TID)


